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Kinderrechte

Im November, wenn ich wieder vermehrt das Bedürfnis empfinde, Bücher zu lesen, nehme ich gerne die Biografie von Janusz Korczak aus meinem Gestell. Dieser Mann, der am 6. August 1942 die Kinder aus seinem Heim in das Vernichtungslager von Treblinka begleitete, fasziniert mich. "Als Anwalt des Kindes sprach sich Janusz Korczak für eine Erklärung der Rechte des Kindes aus - dies viele Jahre bevor ein solches Dokument von der Genfer Konvention (1924) oder der Generalversammlung der Vereinten Nationen (1959) aufgesetzt wurde" (Lifton 1988; S. 463). Nun ist es also 100 Jahre her, ist, seit die "Genfer Erklärung" entstand und bereits vorher fand ein erster Kongress statt. 1997 ratifizierte die Schweiz die UNO-Kinderrechtskonvention. Ich hebe heute den Artikel 31, der wunderbar in die heutige Zeit passt und nicht so bekannt ist, heraus: "Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemässe aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben" (Kinderrechtskonvention). Eine von Janusz Korczaks "Hauptthesen ist, dass man ein Kind - das eigene oder das eines anderen - unmöglich lieben kann, solange man es nicht als Einzelwesen mit dem unveräusserlichen Recht sieht, sich zu dem Menschen zu entwickeln, der es ist. Ein Kind kann man noch nicht einmal verstehen, bis man sich selbst versteht" (Lifton 1988, S. 109).