Per 1. Januar 2019 wurde das Melderecht bei beobachteten Kindeswohlgefährdungen für Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung neu zu einer Meldepflicht. Mit einem Leitfaden, welcher die Haltungen und Grundsätze einer Organisation abbildet und Handlungen leitet, kann die professionelle Qualität der Reaktion auf eine Gefährdung von Kindern gewährleistet werden. Der erarbeitete Leitfaden ist dem Wohl des Kindes verpflichtet und zeigt eine dialogisch-systemische Haltung auf, welcher die Eltern als wichtigste Bezugspersonen ernst nimmt. Meine CAS Abschlussarbeit zum Thema kann über das Kontaktformular bestellt werden.